AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 15.07.2023

§ 1 Allgemeines

  1. Frau Sandra Reithmayr (nachfolgend Veranstalterin genannt) bietet ihren Kunden Vorträge und Seminare (im Folgenden „Veranstaltungen“), Einzelcoachings (im Folgenden „Coaching-Programme“) sowie Online-Ausbildungen an. Je nach Angebot umfassen die von der Veranstalterin organisierten Veranstaltungen ein- oder mehrtägige Seminare bzw. Seminarreihen.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Veranstalterin und dem Kunden. Entsprechend diesem Regelungsgehalt richtet sich das Angebot der Veranstalterin an Unternehmer und ihre Mitarbeiter sowie an Verbraucher. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen, Vertragssprache

  1. Erfolgt die Buchung von Trainings- oder Seminarveranstaltungen auf der Website der Veranstalterin sandrareithmayr.de, kommt der Vertrag erst zustande, wenn die Veranstalterin die Teilnahme des Kunden schriftlich bestätigt hat; mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhält der Kunde die Rechnung.
  2. Bei allen sonstigen Buchungsmöglichkeiten, z. B. per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax, übersendet die Veranstalterin dem Kunden ein Angebot bzw. einen Anmeldebogen zur Teilnahme an der gewünschten Trainings- oder Seminarveranstaltung, welches der Kunde innerhalb von einer Woche in Textform annehmen kann. Mit dieser Annahmeerklärung des Kunden ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich und der Kunde erhält anschließend die Anmeldebestätigung und die Rechnung.
  3. Ein Vertrag bezüglich Seminaren und Workshops der Veranstalterin kommt auch durch Anmeldung des Kunden direkt während eines Live-Workshops per Anmeldebogen für das nächste Seminar der Veranstalterin zustande.
  4. Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
  5. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Veranstaltungen mit Unternehmern und Mitarbeitern von Unternehmen als Kunden

  1. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, wird der gesamte Buchungsbetrag mit der Anmeldung fällig.
  2. Der Unternehmer sowie dessen angemeldete Mitarbeitende werden zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nur zugelassen, wenn der Veranstaltungspreis einschließlich ggf. anfallender Gebühren zum Veranstaltungszeitpunkt vollständig entrichtet wurde, es sei denn, es wurde hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
  3. Der Unternehmer kann unter Berücksichtigung der folgenden Stornobedingungen vom Vertrag zurücktreten:

    a) Bei Stornierung einer Buchung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. 50 % des vereinbarten Veranstaltungspreises als Ausfallhonorar berechnet.
    c) Bei Stornierung einer Buchung bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. 75 % des vereinbarten Veranstaltungspreises als Ausfallhonorar berechnet.
    c) Bei Stornierung einer Buchung von weniger als 12 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird der vereinbarte Veranstaltungspreis in voller Höhe als Ausfallhonorar berechnet. Dies erkennt der Auftraggeber mit Buchung und erfolgter Bestätigung ausdrücklich an.
  4. Alternativ zur Stornierung hat der Unternehmer bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn das Recht, seinen Veranstaltungsplatz an einen Dritten weiterzugeben. In diesem Fall hat er die Veranstalterin umgehend per E-Mail zu informieren (mail@sandrareithmayr.de) und dafür zu sorgen, dass der Veranstalterin die Daten des neuen Teilnehmers bekannt werden. Für die Übertragung des Veranstaltungsplatzes auf einen Dritten fällt eine vom Kunden bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn zu zahlende Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,00 an.
  5. Wenn ein Unternehmer einen Veranstaltungstermin nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, die Veranstalterin davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann einmalig kostenfrei verschoben werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich. In diesem Fall findet eine Erstattung des Veranstaltungspreises nicht statt.
  6. Die Regelungen in § 3 gelten entsprechend für Mitarbeitern, deren Unternehmen die Veranstaltung für sie gebucht haben.
  7. Sollte die Trainerin kurzfristig ausfallen, so wird sie sich um einen geeigneten Ersatz bemühen oder – in Absprache mit dem Auftraggeber – einen alternativen Termin für eine Wiederholung anbieten.

§ 4 Veranstaltungen mit Verbrauchern als Kunden

  1. Bei Verbrauchern wird der gesamte Buchungsbetrag mit der Anmeldung fällig. Ein Frühbucher- oder Sonderrabatt wird nur gewährt, wenn die Buchung und die Zahlung innerhalb der jeweils festgelegten Fristen erfolgen.
  2. Der Verbraucher wird zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nur zugelassen, wenn der Veranstaltungspreis einschließlich ggf. anfallender Gebühren zum Veranstaltungszeitpunkt vollständig entrichtet wurde.
  3. Der Verbraucher kann unter Berücksichtigung der folgenden Stornobedingungen vom Vertrag zurücktreten:

    a) Bei Stornierung einer Buchung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. € 60,00 berechnet.
    b) Bei Stornierung einer Buchung bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. 75 % des vereinbarten Veranstaltungspreises berechnet.
    c) Bei einer späteren Stornierung wird der vereinbarte Veranstaltungspreis in voller Höhe berechnet.
  4. Alternativ zur Stornierung hat der Verbraucher bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn das Recht, seinen Veranstaltungsplatz an einen Dritten weiterzugeben. In diesem Fall hat er die Veranstalterin umgehend per E-Mail zu informieren (mail@sandrareithmayr.de) und dafür zu sorgen, dass der Veranstalterin die Daten des neuen Teilnehmers bekannt werden. Für die Übertragung des Veranstaltungsplatzes auf einen Dritten fällt eine vom Kunden bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn zu zahlende Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,00 an.
  5. Wenn ein Verbraucher einen Veranstaltungstermin nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, die Veranstalterin davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann einmalig kostenfrei verschoben werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich. In diesem Fall findet eine Erstattung des Veranstaltungspreises nicht statt.

§ 5 Buchung des Coaching-Programms

  1. Der gesamte vereinbarte Betrag ist vor Beginn des mehrmonatigen (Länge je nach Paket oder Angebot) Coaching-Programms zur Zahlung fällig. Die erste Einheit des Coaching-Programms kann daher erst durchgeführt werden, wenn der gesamte vereinbarte Betrag auf das Konto der Veranstalterin eingezahlt wurde.
  2. Der vereinbarte Betrag kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Veranstalterin gegebenenfalls mit zwei Modulrechnungen (1. Modulrechnung bei Buchung, 2. Modulrechnung nach einem Viertel der Paketlaufzeit) bezahlt werden.
  3. Der Kunde kann das Coaching-Programm nach der ersten Einheit abbrechen. In diesem Fall erhält er den gezahlten Betrag für das Coaching-Programm abzgl. 200,00 € netto für die absolvierte Coaching-Einheit zurück.

§ 6 Ablehnung von Teilnehmern und Absage von Veranstaltungen

  1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Kunden bei Vorliegen eines gewichtigen Grundes (z. B. psychische Krankheit) von der Teilnahme an Veranstaltungen und Coaching-Programme auszuschließen, wenn dadurch den Ablauf der Veranstaltung bzw. des Coaching-Programms und die Sicherheit des Kunden oder anderer Teilnehmer gefährdet ist.
  2. Im Fall des Ausschlusses eines Kunden von einer Veranstaltung ab drei Wochen vor der Veranstaltung bzw. während der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung von Entgelten. Im Fall des Ausschlusses eines Kunden von deinem Coachingprogramm sind alle bis zum Ausschluss einschließlich der innerhalb der kommenden drei Werktage terminierter Coachingsessions zu bezahlen. Darüber hinaus im Voraus entrichtete Zahlungen werden erstattet.
  3. Die Veranstalterin behält außerdem sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus zwingenden organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen, die nicht von der Veranstalterin zu vertreten sind, abzusagen. Wenn dies geschieht, wird die Veranstalterin den Kunden unverzüglich informieren und bereits für die Veranstaltung geleistete Anzahlungen und entrichtete Teilnahmegebühren ohne Abzüge zurückerstatten. Eine Haftung für Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Kunden gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen.

§ 7 Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der Veranstalterin zu unterstützen.
  2. Erscheint der Kunde verspätet oder gar nicht zu einer Veranstaltung, bleibt der Kunde zur Zahlung des vollen vereinbarten Entgelts verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Veranstaltung mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abgesagt hat.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, der Veranstalterin rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn etwaige psychische Erkrankungen und Einnahme von Psychopharmaka mitzuteilen.

§ 8 Entgelte und Zahlungsmodalitäten

  1. Für die Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen gelten die auf den Anmeldebögen, in den Kursprogrammen oder auf der Website angegebenen Preise oder, z. B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.
  2. Die Entgelte der kostenpflichtigen Seminare und Workshops beinhalten die Trainingsleistungen, die Trainingsunterlagen, Snacks und Pausengetränke, sofern nichts anderes angegeben ist. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen, wie Übernachtungs- und Fahrtkosten, hat der Kunde selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
  3. Die Honorare für Coachings werden individuell vereinbart.
  4. Die vereinbarten Entgelte sind innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungserhalt fällig und per Überweisung an die Veranstalterin zu zahlen.
  5. Die Veranstalterin ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu erteilen.

§ 9 Außerordentliches Kündigungsrecht

  1. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag für ein Coaching-Programm aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
  2. Die Veranstalterin ist insbesondere bei wesentlichen Veränderungen bei dem Kunden zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, d. h. insbesondere wenn

    a) sich Angaben des Kunden als falsch oder unvollständig und damit fehlerhaft herausstellen,
    b) ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wurde,
    c) sich der Kunde öffentlich unangemessen, anstößig oder in sonstiger Weise beleidigend und ehrverletzende über die Veranstalterin geäußert hat,
    d) das Vertrauen der Veranstalterin in die Zuverlässigkeit des Kunden, insbesondere aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen den Vertrag, erschüttert ist,
    e) sonstige Umstände durch den Kunden verwirklicht oder bekannt werden, die die weitere Zusammenarbeit mit dem Kunden für die Veranstalterin unzumutbar erscheinen lassen,

  3. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Tatsache der außerordentlichen Kündigung zu veröffentlichen.
  4. Mit Beendigung des Vertrages durch außerordentliche Kündigung – unabhängig von welcher Seite die Kündigung ausgesprochen wurde – hat der Kunde sämtliche Unterlagen, die ihm durch die Veranstalterin bereits überlassen wurden, unverzüglich zurückzugeben. Mit Beendigung des Vertrages durch Kündigung hat der Kunde auch ggf. zur Verfügung gestellte Dateiformate zu löschen bzw. zurückzugeben. Dies schließt auch erstellte Sicherheitskopien ein. Die Löschung der Dateien ist von dem Kunden schriftlich zu bestätigen. 

§ 10 Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz

  1. Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB iVm. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S. 1 iVm. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
  2. Der Widerruf ist zu richten an:
    Sandra Reithmayr, Holtenklinker Straße 152, 21029 Hamburg, Telefon: 0176/96605 3888, E-Mail: mail@sandrareithmayr.de
  3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
  4. Kann der Verbraucherder Veranstalterin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen (z. B. Seminarmaterial) gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
  5. Im Übrigen können kann die Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
  6. Kunden, die von dieser Berechtigung Gebrauch machen, können künftig von der Online-Buchung der Angebote ausgeschlossen werden.

§ 11 Geistiges Eigentum

  1. Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen (wie Handouts, Arbeitsblätter und kreative Leistungen wie Methoden oder Spiele) der Veranstalterin, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der Veranstalterin. 
  2. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Veranstalterin ist kein Kunde berechtigt, die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder sonst öffentlich wiedergeben. Dies gilt auch für in Onlinekursen und -meetings angefertigte Video- und Audioaufnahmen. Sie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für den und im Rahmen des vereinbarten Zwecks verwandt werden. Jede andere Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € fällig.

§ 12 Haftung

  1. Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern Kardinalpflichten verletzt werden. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  4. Eine weitergehende Haftung als nach diesen Bestimmungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. – ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  5. Soweit die Haftung nach obigen Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
  6. Die Parteien sichern zu, im Zusammenhang mit der Verhandlung dem Abschluss oder der Ausführung des Vertrags keinerlei Handlungen zu begehen, zu autorisieren oder zu begünstigen, die in Widerspruch zu geltenden Anti-Korruptionsregeln stehen. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf unzulässige Zahlungen an staatliche Bedienstete, Vertreter öffentlicher Stellen oder deren Angehörige und enge Freunde. Beide Parteien sichern zu, dass sie keinem Angestellten oder Vertreter der jeweils anderen Partei irgendeine Art von Geschenk oder sonstigen Vorteil – unabhängig davon, ob es sich um Geld oder eine andere Leistung handelt –, zu dessen Empfang dieser nicht nach dem Vertrag berechtigt ist, zukommen zu lassen oder anzubieten. Die Parteien werden einander unverzüglich informieren, falls ihnen ein mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehender Fall von Korruption bekannt wird oder ein entsprechender begründeter Verdacht vorliegt. Im Falle der Gewährung von unzulässigen Geschenken oder der unzulässigen Gewährung von Vorteilen entgegen obiger Anti-Korruptionsklausel durch eine Vertragspartei oder wenn der begründete Verdacht hierzu besteht, hat die jeweils andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 13 Besondere Bestimmungen für Coaching

  1. Die Veranstalterin führt mit dem Kunden ein Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen Situation des Kunden dient. Soweit erforderlich, erfolgt dies unter Berücksichtigung außerberuflicher, privater oder beruflicher Aspekte.
  2. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen der Veranstalterin und dem Kunden geführten vorbereitenden Gespräche. Das Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
  3. Das Coaching-Paket beinhaltet die im mit dem Kunden gesondert geschlossenen Vertrag festgehaltenen Zeiträume und Komponenten.
  4. Für das Coaching gelten folgende Rahmenbedingungen:

    a) Die Coachings wenden sich an psychisch gesunde Menschen. Das Coaching stellt keine medizinische Heilbehandlung dar. Wer psychische Probleme besitzt, muss unbedingt vorher seinen Arzt oder Therapeuten befragen, ob er/sie an dem Coaching teilnehmen kann. Die Diagnose muss dem Coach mitgeteilt werden.

    b) Der Coach will die Arbeit eines Psychotherapeuten, Arztes oder Heilpraktikers nicht ersetzen. Deshalb soll eine laufende Behandlung nicht unterbrochen bzw. eine künftige notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Ein Coach hebt ärztliche Anordnungen in keinem Fall auf. Die Verantwortung hierzu liegt ganz beim Kunden.

    c) Das Coaching versteht sich als leistungsförderndes Mental- und Persönlichkeitsentwicklungstraining. Es ist kein Diagnoseverfahren, keine medizinische Therapie oder sonstige Heilkunde, behandelt keine Krankheiten und keine Krankheitssymptome. Es werden keine Heilungsversprechen abgegeben.

    d) Die Dauer des Coachings wird zwischen der Veranstalterin und dem Kunden im Rahmen eines Vorgesprächs und im weiteren Verlauf des Coachings individuell vereinbart.

    e) Es ist in der freien Verantwortung und Entscheidung des Kunden, das Coaching fortzusetzen oder abzubrechen sowie die Zustimmung bzw. Ablehnung zu den Anwendungsabläufen abzugeben. In diesem Zusammenhang wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung des Coachings durch den Kunden dazu führen kann, dass das gewünschte Ergebnis nicht erreicht wird. Die Veranstalterin weist ebenfalls darauf hin, dass es erforderlich sein kann, zur Aufnahme eines vorzeitig beendeten Coachings den vorangegangenen Coaching-Prozess in vollem Umfang zu wiederholen. Im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Coachings durch den Kunden, trägt dieser die volle Verantwortung und Haftung für eventuell daraus entstehende Folgen.

    f) Die Sitzungen finden über die Plattform Zoom, in Ausnahmefällen auch in den Räumen der Veranstalterin oder an mit dem Kunden zu vereinbarenden Orten statt. Sie dauern jeweils 60 bis 90 Minuten (1 – 1,5 Sitzungen). Terminänderungen sind spätestens in der vorhergehenden Sitzung abzusprechen. Sitzungen, zu denen ein Kunde ohne eine solche Absprache nicht erscheint oder zu spät erscheint, sind von ihm voll zu bezahlen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Verträge, deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Informationen und Dokumente, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden, vertraulich und dürfen nicht Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden.
  3. Für diese Vertragsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
  5. Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An ihre Stelle oder zur Schließung vertraglicher Lücken sollen Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommen.

Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Mutschke

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