AGB

Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen – Stand: 15.07.2023

§ 1 Allgemeines

  1. Frau Sandra Reithmayr (nachfolgend Veranstalterin genannt) bietet ihren Kunden VortrĂ€ge und Seminare (im Folgenden „Veranstaltungen“), Einzelcoachings (im Folgenden „Coaching-Programme“) sowie Online-Ausbildungen an. Je nach Angebot umfassen die von der Veranstalterin organisierten Veranstaltungen ein- oder mehrtĂ€gige Seminare bzw. Seminarreihen.
  2. Diese allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Veranstalterin und dem Kunden. Entsprechend diesem Regelungsgehalt richtet sich das Angebot der Veranstalterin an Unternehmer und ihre Mitarbeiter sowie an Verbraucher. Abweichende, entgegenstehende oder ergĂ€nzende allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrĂŒcklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Zustandekommen von VertrÀgen, Vertragssprache

  1. Erfolgt die Buchung von Trainings- oder Seminarveranstaltungen auf der Website der Veranstalterin sandrareithmayr.de, kommt der Vertrag erst zustande, wenn die Veranstalterin die Teilnahme des Kunden schriftlich bestĂ€tigt hat; mit dieser BestĂ€tigung ist die Anmeldung fĂŒr beide Seiten verbindlich. Zusammen mit der TeilnahmebestĂ€tigung erhĂ€lt der Kunde die Rechnung.
  2. Bei allen sonstigen Buchungsmöglichkeiten, z. B. per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax, ĂŒbersendet die Veranstalterin dem Kunden ein Angebot bzw. einen Anmeldebogen zur Teilnahme an der gewĂŒnschten Trainings- oder Seminarveranstaltung, welches der Kunde innerhalb von einer Woche in Textform annehmen kann. Mit dieser AnnahmeerklĂ€rung des Kunden ist die Anmeldung fĂŒr beide Teile verbindlich und der Kunde erhĂ€lt anschließend die AnmeldebestĂ€tigung und die Rechnung.
  3. Ein Vertrag bezĂŒglich Seminaren und Workshops der Veranstalterin kommt auch durch Anmeldung des Kunden direkt wĂ€hrend eines Live-Workshops per Anmeldebogen fĂŒr das nĂ€chste Seminar der Veranstalterin zustande.
  4. Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen grundsĂ€tzlich in der Reihenfolge ihres Eintreffens berĂŒcksichtigt.
  5. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Veranstaltungen mit Unternehmern und Mitarbeitern von Unternehmen als Kunden

  1. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, wird der gesamte Buchungsbetrag mit der Anmeldung fÀllig.
  2. Der Unternehmer sowie dessen angemeldete Mitarbeitende werden zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nur zugelassen, wenn der Veranstaltungspreis einschließlich ggf. anfallender GebĂŒhren zum Veranstaltungszeitpunkt vollstĂ€ndig entrichtet wurde, es sei denn, es wurde hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
  3. Der Unternehmer kann unter BerĂŒcksichtigung der folgenden Stornobedingungen vom Vertrag zurĂŒcktreten:

    a) Bei Stornierung einer Buchung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine StornogebĂŒhr i. H. v. 50 % des vereinbarten Veranstaltungspreises als Ausfallhonorar berechnet.
    c) Bei Stornierung einer Buchung bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine StornogebĂŒhr i. H. v. 75 % des vereinbarten Veranstaltungspreises als Ausfallhonorar berechnet.
    c) Bei Stornierung einer Buchung von weniger als 12 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird der vereinbarte Veranstaltungspreis in voller Höhe als Ausfallhonorar berechnet. Dies erkennt der Auftraggeber mit Buchung und erfolgter BestĂ€tigung ausdrĂŒcklich an.
  4. Alternativ zur Stornierung hat der Unternehmer bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn das Recht, seinen Veranstaltungsplatz an einen Dritten weiterzugeben. In diesem Fall hat er die Veranstalterin umgehend per E-Mail zu informieren (mail@sandrareithmayr.de) und dafĂŒr zu sorgen, dass der Veranstalterin die Daten des neuen Teilnehmers bekannt werden. FĂŒr die Übertragung des Veranstaltungsplatzes auf einen Dritten fĂ€llt eine vom Kunden bis spĂ€testens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn zu zahlende BearbeitungsgebĂŒhr in Höhe von € 60,00 an.
  5. Wenn ein Unternehmer einen Veranstaltungstermin nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, die Veranstalterin davon unverzĂŒglich in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann einmalig kostenfrei verschoben werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich. In diesem Fall findet eine Erstattung des Veranstaltungspreises nicht statt.
  6. Die Regelungen in § 3 gelten entsprechend fĂŒr Mitarbeitern, deren Unternehmen die Veranstaltung fĂŒr sie gebucht haben.
  7. Sollte die Trainerin kurzfristig ausfallen, so wird sie sich um einen geeigneten Ersatz bemĂŒhen oder – in Absprache mit dem Auftraggeber – einen alternativen Termin fĂŒr eine Wiederholung anbieten.

§ 4 Veranstaltungen mit Verbrauchern als Kunden

  1. Bei Verbrauchern wird der gesamte Buchungsbetrag mit der Anmeldung fĂ€llig. Ein FrĂŒhbucher- oder Sonderrabatt wird nur gewĂ€hrt, wenn die Buchung und die Zahlung innerhalb der jeweils festgelegten Fristen erfolgen.
  2. Der Verbraucher wird zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nur zugelassen, wenn der Veranstaltungspreis einschließlich ggf. anfallender GebĂŒhren zum Veranstaltungszeitpunkt vollstĂ€ndig entrichtet wurde.
  3. Der Verbraucher kann unter BerĂŒcksichtigung der folgenden Stornobedingungen vom Vertrag zurĂŒcktreten:

    a) Bei Stornierung einer Buchung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine BearbeitungsgebĂŒhr i. H. v. € 60,00 berechnet.
    b) Bei Stornierung einer Buchung bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine StornogebĂŒhr i. H. v. 75 % des vereinbarten Veranstaltungspreises berechnet.
    c) Bei einer spÀteren Stornierung wird der vereinbarte Veranstaltungspreis in voller Höhe berechnet.
  4. Alternativ zur Stornierung hat der Verbraucher bis 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn das Recht, seinen Veranstaltungsplatz an einen Dritten weiterzugeben. In diesem Fall hat er die Veranstalterin umgehend per E-Mail zu informieren (mail@sandrareithmayr.de) und dafĂŒr zu sorgen, dass der Veranstalterin die Daten des neuen Teilnehmers bekannt werden. FĂŒr die Übertragung des Veranstaltungsplatzes auf einen Dritten fĂ€llt eine vom Kunden bis spĂ€testens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn zu zahlende BearbeitungsgebĂŒhr in Höhe von € 60,00 an.
  5. Wenn ein Verbraucher einen Veranstaltungstermin nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, die Veranstalterin davon unverzĂŒglich in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann einmalig kostenfrei verschoben werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich. In diesem Fall findet eine Erstattung des Veranstaltungspreises nicht statt.

§ 5 Buchung des Coaching-Programms

  1. Der gesamte vereinbarte Betrag ist vor Beginn des mehrmonatigen (LĂ€nge je nach Paket oder Angebot) Coaching-Programms zur Zahlung fĂ€llig. Die erste Einheit des Coaching-Programms kann daher erst durchgefĂŒhrt werden, wenn der gesamte vereinbarte Betrag auf das Konto der Veranstalterin eingezahlt wurde.
  2. Der vereinbarte Betrag kann mit ausdrĂŒcklicher Zustimmung der Veranstalterin gegebenenfalls mit zwei Modulrechnungen (1. Modulrechnung bei Buchung, 2. Modulrechnung nach einem Viertel der Paketlaufzeit) bezahlt werden.
  3. Der Kunde kann das Coaching-Programm nach der ersten Einheit abbrechen. In diesem Fall erhĂ€lt er den gezahlten Betrag fĂŒr das Coaching-Programm abzgl. 200,00 € netto fĂŒr die absolvierte Coaching-Einheit zurĂŒck.

§ 6 Ablehnung von Teilnehmern und Absage von Veranstaltungen

  1. Die Veranstalterin behĂ€lt sich das Recht vor, Kunden bei Vorliegen eines gewichtigen Grundes (z. B. psychische Krankheit) von der Teilnahme an Veranstaltungen und Coaching-Programme auszuschließen, wenn dadurch den Ablauf der Veranstaltung bzw. des Coaching-Programms und die Sicherheit des Kunden oder anderer Teilnehmer gefĂ€hrdet ist.
  2. Im Fall des Ausschlusses eines Kunden von einer Veranstaltung ab drei Wochen vor der Veranstaltung bzw. wĂ€hrend der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung von Entgelten. Im Fall des Ausschlusses eines Kunden von deinem Coachingprogramm sind alle bis zum Ausschluss einschließlich der innerhalb der kommenden drei Werktage terminierter Coachingsessions zu bezahlen. DarĂŒber hinaus im Voraus entrichtete Zahlungen werden erstattet.
  3. Die Veranstalterin behĂ€lt außerdem sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus zwingenden organisatorischen oder wirtschaftlichen GrĂŒnden, die nicht von der Veranstalterin zu vertreten sind, abzusagen. Wenn dies geschieht, wird die Veranstalterin den Kunden unverzĂŒglich informieren und bereits fĂŒr die Veranstaltung geleistete Anzahlungen und entrichtete TeilnahmegebĂŒhren ohne AbzĂŒge zurĂŒckerstatten. Eine Haftung fĂŒr Stornierungs- oder UmbuchungsgebĂŒhren fĂŒr vom Kunden gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen.

§ 7 Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die TĂ€tigkeit der Veranstalterin zu unterstĂŒtzen.
  2. Erscheint der Kunde verspÀtet oder gar nicht zu einer Veranstaltung, bleibt der Kunde zur Zahlung des vollen vereinbarten Entgelts verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Veranstaltung mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abgesagt hat.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, der Veranstalterin rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn etwaige psychische Erkrankungen und Einnahme von Psychopharmaka mitzuteilen.

§ 8 Entgelte und ZahlungsmodalitÀten

  1. FĂŒr die Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen gelten die auf den Anmeldebögen, in den Kursprogrammen oder auf der Website angegebenen Preise oder, z. B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.
  2. Die Entgelte der kostenpflichtigen Seminare und Workshops beinhalten die Trainingsleistungen, die Trainingsunterlagen, Snacks und PausengetrĂ€nke, sofern nichts anderes angegeben ist. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen, wie Übernachtungs- und Fahrtkosten, hat der Kunde selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur KĂŒrzung der TeilnahmegebĂŒhr.
  3. Die Honorare fĂŒr Coachings werden individuell vereinbart.
  4. Die vereinbarten Entgelte sind innerhalb von fĂŒnf Tagen nach Rechnungserhalt fĂ€llig und per Überweisung an die Veranstalterin zu zahlen.
  5. Die Veranstalterin ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu erteilen.

§ 9 Außerordentliches KĂŒndigungsrecht

  1. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag fĂŒr ein Coaching-Programm aus wichtigem Grund außerordentlich zu kĂŒndigen.
  2. Die Veranstalterin ist insbesondere bei wesentlichen VerĂ€nderungen bei dem Kunden zur außerordentlichen fristlosen KĂŒndigung berechtigt, d. h. insbesondere wenn

    a) sich Angaben des Kunden als falsch oder unvollstÀndig und damit fehlerhaft herausstellen,
    b) ein Insolvenzantrag ĂŒber das Vermögen des Kunden gestellt wurde,
    c) sich der Kunde öffentlich unangemessen, anstĂ¶ĂŸig oder in sonstiger Weise beleidigend und ehrverletzende ĂŒber die Veranstalterin geĂ€ußert hat,
    d) das Vertrauen der Veranstalterin in die ZuverlĂ€ssigkeit des Kunden, insbesondere aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen den Vertrag, erschĂŒttert ist,
    e) sonstige UmstĂ€nde durch den Kunden verwirklicht oder bekannt werden, die die weitere Zusammenarbeit mit dem Kunden fĂŒr die Veranstalterin unzumutbar erscheinen lassen,

  3. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Tatsache der außerordentlichen KĂŒndigung zu veröffentlichen.
  4. Mit Beendigung des Vertrages durch außerordentliche KĂŒndigung – unabhĂ€ngig von welcher Seite die KĂŒndigung ausgesprochen wurde – hat der Kunde sĂ€mtliche Unterlagen, die ihm durch die Veranstalterin bereits ĂŒberlassen wurden, unverzĂŒglich zurĂŒckzugeben. Mit Beendigung des Vertrages durch KĂŒndigung hat der Kunde auch ggf. zur VerfĂŒgung gestellte Dateiformate zu löschen bzw. zurĂŒckzugeben. Dies schließt auch erstellte Sicherheitskopien ein. Die Löschung der Dateien ist von dem Kunden schriftlich zu bestĂ€tigen. 

§ 10 Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz

  1. Verbraucher können ihre VertragserklĂ€rung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von GrĂŒnden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Vertragsschluss und auch nicht vor ErfĂŒllung der Informationspflichten gemĂ€ĂŸ §312c Abs. 2 BGB iVm. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemĂ€ĂŸ § 312e Abs. 1 S. 1 iVm. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genĂŒgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
  2. Der Widerruf ist zu richten an:
    Sandra Reithmayr, Holtenklinker Straße 152, 21029 Hamburg, Telefon: 0176/96605 3888, E-Mail: mail@sandrareithmayr.de
  3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurĂŒckzugewĂ€hren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
  4. Kann der Verbraucherder Veranstalterin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurĂŒckgewĂ€hren, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu fĂŒhren, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen fĂŒr den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfĂŒllen mĂŒssen. Bei der Überlassung von Sachen (z. B. Seminarmaterial) gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren PrĂŒfung – wie sie etwa im LadengeschĂ€ft möglich gewesen wĂ€re – zurĂŒckzufĂŒhren ist.
  5. Im Übrigen können kann die Wertersatzpflicht fĂŒr eine durch die bestimmungsgemĂ€ĂŸe Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeintrĂ€chtigt. Die Frist beginnt fĂŒr den Verbraucher mit der Absendung seiner WiderrufserklĂ€rung oder der Sache, fĂŒr den VerkĂ€ufer mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrĂŒcklichen Wunsch des Kunden vollstĂ€ndig erfĂŒllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeĂŒbt haben.
  6. Kunden, die von dieser Berechtigung Gebrauch machen, können kĂŒnftig von der Online-Buchung der Angebote ausgeschlossen werden.

§ 11 Geistiges Eigentum

  1. Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen (wie Handouts, ArbeitsblĂ€tter und kreative Leistungen wie Methoden oder Spiele) der Veranstalterin, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der VervielfĂ€ltigung, verbleiben bei der Veranstalterin. 
  2. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Veranstalterin ist kein Kunde berechtigt, die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht fĂŒr Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfĂ€ltigen, verbreiten oder sonst öffentlich wiedergeben. Dies gilt auch fĂŒr in Onlinekursen und -meetings angefertigte Video- und Audioaufnahmen. Sie dĂŒrfen vom Auftraggeber ausschließlich fĂŒr den und im Rahmen des vereinbarten Zwecks verwandt werden. Jede andere Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € fĂ€llig.

§ 12 Haftung

  1. Die Veranstalterin haftet unbeschrĂ€nkt fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit.
  2. FĂŒr einfache FahrlĂ€ssigkeit haftet die Veranstalterin – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern Kardinalpflichten verletzt werden. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefĂ€hrden bzw. deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€ĂŸe DurchfĂŒhrung des Vertrages ĂŒberhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmĂ€ĂŸig vertrauen darf. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung fĂŒr mittelbare und unvorhersehbare SchĂ€den, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, VermögensschĂ€den wegen AnsprĂŒchen Dritter, ist im Falle einfacher FahrlĂ€ssigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  4. Eine weitergehende Haftung als nach diesen Bestimmungen ist – ohne RĂŒcksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende HaftungsbeschrĂ€nkungen bzw. – ausschlĂŒsse gelten jedoch nicht fĂŒr eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhĂ€ngige Haftung (z. B. gemĂ€ĂŸ Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhĂ€ngigen Garantie.
  5. Soweit die Haftung nach obigen Regelungen ausgeschlossen oder beschrĂ€nkt ist, gilt dies auch fĂŒr die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und ErfĂŒllungsgehilfen der Veranstalterin.
  6. Die Parteien sichern zu, im Zusammenhang mit der Verhandlung dem Abschluss oder der AusfĂŒhrung des Vertrags keinerlei Handlungen zu begehen, zu autorisieren oder zu begĂŒnstigen, die in Widerspruch zu geltenden Anti-Korruptionsregeln stehen. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf unzulĂ€ssige Zahlungen an staatliche Bedienstete, Vertreter öffentlicher Stellen oder deren Angehörige und enge Freunde. Beide Parteien sichern zu, dass sie keinem Angestellten oder Vertreter der jeweils anderen Partei irgendeine Art von Geschenk oder sonstigen Vorteil – unabhĂ€ngig davon, ob es sich um Geld oder eine andere Leistung handelt –, zu dessen Empfang dieser nicht nach dem Vertrag berechtigt ist, zukommen zu lassen oder anzubieten. Die Parteien werden einander unverzĂŒglich informieren, falls ihnen ein mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehender Fall von Korruption bekannt wird oder ein entsprechender begrĂŒndeter Verdacht vorliegt. Im Falle der GewĂ€hrung von unzulĂ€ssigen Geschenken oder der unzulĂ€ssigen GewĂ€hrung von Vorteilen entgegen obiger Anti-Korruptionsklausel durch eine Vertragspartei oder wenn der begrĂŒndete Verdacht hierzu besteht, hat die jeweils andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos zu kĂŒndigen.

§ 13 Besondere Bestimmungen fĂŒr Coaching

  1. Die Veranstalterin fĂŒhrt mit dem Kunden ein Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwĂ€rtigen Situation des Kunden dient. Soweit erforderlich, erfolgt dies unter BerĂŒcksichtigung außerberuflicher, privater oder beruflicher Aspekte.
  2. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen der Veranstalterin und dem Kunden gefĂŒhrten vorbereitenden GesprĂ€che. Das Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
  3. Das Coaching-Paket beinhaltet die im mit dem Kunden gesondert geschlossenen Vertrag festgehaltenen ZeitrÀume und Komponenten.
  4. FĂŒr das Coaching gelten folgende Rahmenbedingungen:

    a) Die Coachings wenden sich an psychisch gesunde Menschen. Das Coaching stellt keine medizinische Heilbehandlung dar. Wer psychische Probleme besitzt, muss unbedingt vorher seinen Arzt oder Therapeuten befragen, ob er/sie an dem Coaching teilnehmen kann. Die Diagnose muss dem Coach mitgeteilt werden.

    b) Der Coach will die Arbeit eines Psychotherapeuten, Arztes oder Heilpraktikers nicht ersetzen. Deshalb soll eine laufende Behandlung nicht unterbrochen bzw. eine kĂŒnftige notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Ein Coach hebt Ă€rztliche Anordnungen in keinem Fall auf. Die Verantwortung hierzu liegt ganz beim Kunden.

    c) Das Coaching versteht sich als leistungsförderndes Mental- und Persönlichkeitsentwicklungstraining. Es ist kein Diagnoseverfahren, keine medizinische Therapie oder sonstige Heilkunde, behandelt keine Krankheiten und keine Krankheitssymptome. Es werden keine Heilungsversprechen abgegeben.

    d) Die Dauer des Coachings wird zwischen der Veranstalterin und dem Kunden im Rahmen eines VorgesprÀchs und im weiteren Verlauf des Coachings individuell vereinbart.

    e) Es ist in der freien Verantwortung und Entscheidung des Kunden, das Coaching fortzusetzen oder abzubrechen sowie die Zustimmung bzw. Ablehnung zu den AnwendungsablĂ€ufen abzugeben. In diesem Zusammenhang wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung des Coachings durch den Kunden dazu fĂŒhren kann, dass das gewĂŒnschte Ergebnis nicht erreicht wird. Die Veranstalterin weist ebenfalls darauf hin, dass es erforderlich sein kann, zur Aufnahme eines vorzeitig beendeten Coachings den vorangegangenen Coaching-Prozess in vollem Umfang zu wiederholen. Im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Coachings durch den Kunden, trĂ€gt dieser die volle Verantwortung und Haftung fĂŒr eventuell daraus entstehende Folgen.

    f) Die Sitzungen finden ĂŒber die Plattform Zoom, in AusnahmefĂ€llen auch in den RĂ€umen der Veranstalterin oder an mit dem Kunden zu vereinbarenden Orten statt. Sie dauern jeweils 60 bis 90 Minuten (1 – 1,5 Sitzungen). TerminĂ€nderungen sind spĂ€testens in der vorhergehenden Sitzung abzusprechen. Sitzungen, zu denen ein Kunde ohne eine solche Absprache nicht erscheint oder zu spĂ€t erscheint, sind von ihm voll zu bezahlen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. MĂŒndliche Nebenabreden bestehen nicht. VertrĂ€ge, deren Änderungen und ErgĂ€nzungen bedĂŒrfen fĂŒr ihre Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, sind sĂ€mtliche Informationen und Dokumente, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden, vertraulich und dĂŒrfen nicht Dritten in irgendeiner Form zugĂ€nglich gemacht werden.
  3. FĂŒr diese Vertragsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand fĂŒr alle sich aus den GeschĂ€ftsbeziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
  5. Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berĂŒhrt. An ihre Stelle oder zur Schließung vertraglicher LĂŒcken sollen Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nĂ€chsten kommen.

Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Mutschke

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